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Kontrolle des Grundwassers durch drei Messpunkte

Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung – GrwV) Unser Grundwasser ist ein hohes Gut. Daher ist es ökologisch wichtig, dass jedes Unternehmen, welches mit gefährlichen Stoffen umgeht, nachweist, dass das Grundwasser auf seinem Grund und Boden nicht mit austretenden Schadstoffen nachteilig verändert bzw. verschmutzt wird. Das Überwachen von Schadstoffen ist dabei entscheidend für ein effektives Management von Grundwasserverunreinigungen.
In Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg sind wir dieser behördlichen Auflage nachgekommen und haben zwei Grundwasserkontrollbrunnen mit einer Tiefe von bis zu 18 m auf unserem Grundstück bohren lassen.

Diese Brunnen dienen erstens zur Ermittlung und Analyse des schichtweisen Bodenaufbaues und zweitens als Messstelle zur regelmäßigen Kontrolle des Grundwassers im Zu- und Ablauf. Begleitet wurde der Bohrprozess durch eine Geologin, die die Bohrkerne regelmäßig beprobt hat. Die Ergebnisse der Feststoffanalysen ergaben, dass keine schädlichen Kohlenwasserstoffe in den entnommenen Proben enthalten sind. Durch diese zwei Messstellen ist es jetzt möglich, die Qualität des Grundwassers und mögliche Umweltbeeinträchtigungen regelmäßig zu kontrollieren. Die entnommenen Proben und die daraus resultierenden Ergebnisse werden dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landesamt für Umwelt vorgelegt. Zukunftschance.

Bei einer festgestellten Grundwasser-Entnahmeleistung von ca. 3,5 cbm / = 15 kW ist es sogar zukünftig möglich, eine effiziente Wärmepumpe gegen die vorhandene Gasheizung zu tauschen. Somit würden wir unsere ganzen Bürogebäude umweltfreundlich beheizen und dazu noch Geld sparen. Eine Anfrage dazu läuft bereits.